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Bewertungsmaßstäbe

Auch an der Lademann-Realschule spielen Noten und die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens eine wichtige Rolle.

Sie können sich daher im Nachfolgenden über unsere Bewertungsmaßstäbe und Kriterien zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens detailliert informieren.

In unserem Downloadbereich erhalten Sie diese Informationen natürlich auch in digitaler Form zum Herunterladen und Ausdrucken.

  • Unterrichtsfächer
  • Der nachstehenden Übersicht können Sie entnehmen:

    • wie die mündlichen, schriftlichen und fachspezifischen Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern prozentual gewichtet werden.
    • wie viele Klassenarbeiten pro Halbjahr bzw. im gesamten Schuljahr geschrieben werden.

    Die prozentuale Festlegung der Bewertungsmaßstäbe fand in den jeweiligen Fachkonferenzen statt.

     

    Mit einem Klick auf die tabellarische Übersicht können Sie sich diese auch zum Ausdrucken als pdf-Dokument herunterladen.

  • Arbeits- und Sozialverhalten
  • Kriterien zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens

    Die Erteilung der Kopfnoten folgt keinem Automatismus oder mathematischen Verfahren. Als Hilfestellung und zur Herstellung einer einheitlichen Praxis dienen die folgenden Grundsätze und die "Kriterien zur Bewertung":

    • Das als normal anzusehende Arbeits- und Sozialverhalten (Regelfall) wird mit der mittleren Abstufung "entspricht den Erwartungen" ("C") beurteilt.
    • Die Kriterien einer Beurteilungsstufe müssen nicht alle zutreffen, um die Einstufung eines Schülers in die entsprechende Bewertungsstufe zu begründen.
    • Es wird jeweils die Bewertung aus dem Bereich gesetzt, aus dem die Mehrzahl der beschriebenen Kriterien erfüllt ist.
    • In begründeten Ausnahmefällen kann auch die Abweichung in nur einem Fach zu einer besseren oder schlechteren Bewertung führen, z.B. wenn die Klassenlehrkraft über zusätzliche Kenntnisse verfügt, die den Fachlehrkräften nicht vorliegen.
    • Eine Häufung der von Fachlehrkräften erteilten Kopfnoten "B" oder "D" kann nicht zur Erteilung der Gesamtkopfnoten "A" oder "E" führen.
    • Besonders auffällige Abweichungen in einzelnen Fächern können unter Bemerkungen aufgeführt werden.
    • Die im Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 5.12.2011) genannten Kriterien (3.7) finden hier Anwendung.
    • In den Noten bereits attestierte gute oder schlechte Leistungen dürfen durchaus nochmals im Arbeitsverhalten gewürdigt werden, wenn die Gründe für diese Leistungen im Arbeitsverhalten liegen.
    • Herausragendes Engagement für die Gemeinschaft, z.B. als Klassensprecher oder Klassensprecherin, sollte im Sozialverhalten berücksichtigt werden und kann zusätzlich unter "Bemerkungen" näher erläutert werden.
    • Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens aus Fächern, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet wurden, gehen am Ende des Schuljahres in die Gesamtbewertung ein. Bei positiver Entwicklung ist hier im Zweifelsfall die bessere Bewertung vorzunehmen.

Der nachstehenden Übersicht können Sie entnehmen:

  • wie die mündlichen, schriftlichen und fachspezifischen Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern prozentual gewichtet werden.
  • wie viele Klassenarbeiten pro Halbjahr bzw. im gesamten Schuljahr geschrieben werden.

Die prozentuale Festlegung der Bewertungsmaßstäbe fand in den jeweiligen Fachkonferenzen statt.

 

Mit einem Klick auf die tabellarische Übersicht können Sie sich diese auch zum Ausdrucken als pdf-Dokument herunterladen.

Kriterien zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens

Die Erteilung der Kopfnoten folgt keinem Automatismus oder mathematischen Verfahren. Als Hilfestellung und zur Herstellung einer einheitlichen Praxis dienen die folgenden Grundsätze und die "Kriterien zur Bewertung":

  • Das als normal anzusehende Arbeits- und Sozialverhalten (Regelfall) wird mit der mittleren Abstufung "entspricht den Erwartungen" ("C") beurteilt.
  • Die Kriterien einer Beurteilungsstufe müssen nicht alle zutreffen, um die Einstufung eines Schülers in die entsprechende Bewertungsstufe zu begründen.
  • Es wird jeweils die Bewertung aus dem Bereich gesetzt, aus dem die Mehrzahl der beschriebenen Kriterien erfüllt ist.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann auch die Abweichung in nur einem Fach zu einer besseren oder schlechteren Bewertung führen, z.B. wenn die Klassenlehrkraft über zusätzliche Kenntnisse verfügt, die den Fachlehrkräften nicht vorliegen.
  • Eine Häufung der von Fachlehrkräften erteilten Kopfnoten "B" oder "D" kann nicht zur Erteilung der Gesamtkopfnoten "A" oder "E" führen.
  • Besonders auffällige Abweichungen in einzelnen Fächern können unter Bemerkungen aufgeführt werden.
  • Die im Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 5.12.2011) genannten Kriterien (3.7) finden hier Anwendung.
  • In den Noten bereits attestierte gute oder schlechte Leistungen dürfen durchaus nochmals im Arbeitsverhalten gewürdigt werden, wenn die Gründe für diese Leistungen im Arbeitsverhalten liegen.
  • Herausragendes Engagement für die Gemeinschaft, z.B. als Klassensprecher oder Klassensprecherin, sollte im Sozialverhalten berücksichtigt werden und kann zusätzlich unter "Bemerkungen" näher erläutert werden.
  • Bewertungen des Arbeits- und Sozialverhaltens aus Fächern, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet wurden, gehen am Ende des Schuljahres in die Gesamtbewertung ein. Bei positiver Entwicklung ist hier im Zweifelsfall die bessere Bewertung vorzunehmen.

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