Ich heiße Karin Neumann und bin seit 2012 als Beratungslehrerin an der Lademann-Realschule tätig. Dazu habe ich eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung absolviert. Ich bin Ansprechpartnerin für alle Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte.
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Ich bin für Euch da,
Ihr könnt mir über IServ schreiben, mich anrufen oder direkt in der Schule ansprechen.
Liebe Eltern!
Sie können sich an mich wenden, wenn Sie Sorgen um Ihr Kind und alles, was das Lernen und das soziale Miteinander an unserer Schule betrifft, haben. Gemeinsam werden wir Probleme kooperativ besprechen, Problemlösungsstrategien erarbeiten und Lösungsmöglichkeiten finden.
Dabei können weitere Personen oder Beratungsstellen mit einbezogen werden, was aber nur in enger Abstimmung mit Ihnen erfolgt.
oder nach Absprache, auch nachmittags
Beratungsraum im Pavillon 2
oder nach Absprache, auch nachmittags
Beratungsraum im Pavillon 2
Die Beratungslehrerin ist laut Erlass der Landesschulbehörde Niedersachsen vom 17.11.2006 an die Leitlinien der Beratung gebunden.
Vertraulichkeit
Alles, was in der Beratung besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht. Ist es im Verlauf des Beratungsprozesses erforderlich, andere Beteiligte einzubeziehen, kann dies nur mit einer Schweigepflichtsentbindung durch den Ratsuchenden erfolgen.
Freiwilligkeit
Jeder Ratsuchende entscheidet sich freiwillig für eine Beratung und kann sie jederzeit beenden. Ob er die Lösungswege, die gemeinsam nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe erarbeitet wurden umsetzt, liegt im Ermessen des Ratsuchenden.
Unabhängigkeit
Es ist möglich, dass es im Verlauf des Beratungsprozesses zu Rollenkonflikten kommt, beispielsweise wenn die Beratungslehrerin gleichzeitig Klassenlehrerin ist. Dann kann sie eine Fortsetzung der Beratung durch die Schulsozialarbeiterin, andere Lehrkräfte oder außerschulische Stellen empfehlen.
Beachtung der Verantwortungsstruktur
Die Beratungslehrerin berät im Rahmen des Beratungskonzeptes der Lademann-Realschule. Sollte das vom Ratsuchenden angesprochene Problem eher andere Beratungsbereiche an unserer Schule betreffen, kann die Beratungslehrerin in Abstimmung mit dem Ratsuchenden diesen an zuständige Lehrkräfte oder die Schulleitung weitervermitteln.