Padlet des Elternrats mit Infos, Einladungen und Protokollen
Vorstand des Schulelternrats sind
Vorsitz: Marcus Nessel
Stell. Vorsitzender: Martin Bauer
Kontakt über das Sekretariat
Aufgaben des Elternrats
Der Elternrat kümmert sich um Anliegen, die die gesamte Schule betreffen, und arbeitet dabei eng mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen. Er besitzt ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und hat das Recht, an Fach- und Lehrerkonferenzen teilzunehmen (§ 58 Abs. 3 und § 59 Abs. 2). Der Elternrat soll bei allen Entscheidungen „von grundsätzlicher Bedeutung“, die von der Schulkonferenz oder vom Schulvorstand (bei beruflichen Schulen) getroffen werden, angehört werden. Solche grundsätzlichen Themen umfassen beispielsweise Unterrichtsausfall, das Angebot einer gesunden Pausenverpflegung oder die Entwicklung eines besonderen sprachlichen oder musischen Profils der Schule. Auch bei Fragen wie der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen ist die Meinung des Elternrats gefragt. Darüber hinaus kann der Elternrat zu diesen Themen Versammlungen aller Eltern oder Elternvertretungen einberufen.